SK Lehrte  

Turniergerichtsordnung

1.1.

Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Turnierausschreibungen und sonstige den Vereinsspielbetrieb betreffenden Fragen entscheidet der Spielleiter bzw. der Jugendspielleiter. Gegen seine Entscheidung ist Einspruch an das Turniergericht zulässig. Dieses entscheidet endgültig.

1.2.

Gehört ein Mitglied des Turniergerichtes einer Partei an oder ist es selbst Partei, so ist es an der Mitwirkung bei der Entscheidung verhindert. Über die Frage, ob eine Verhinderung vorliegt, entscheiden die übrigen Mitglieder des Turniergerichtes.

2.

Anträge an das Turniergericht sind unverzüglich nach bekannt werden der Spielleiterentscheidung zu stellen und innerhalb von 14 Tage dem Vorsitzenden des Turniergerichtes gegenüber schriftlich zu begründen.

3.1.

Dem Turniergericht gehören an:

  1. Der Vorsitzende
  2. Zwei Beisitzer
  3. Ersatzmitglieder bei Parteilichkeit von einem oder mehreren Mitgliedern des Turniergerichts

3.2.

Der Vorsitzende, die Beisitzer und zwei Ersatzmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.


Unsere Trainingszeiten
Jugend-Spielbetrieb Freitags, 17–19 Uhr
Erwachsenen-Spielbetrieb Freitags, ab 20 Uhr
Schachtreff Dienstags, 19–22 Uhr

Jeweils im Haus der Vereine, Marktstraße 23

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